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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19   

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https://dejure.org/2021,7743
OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19 (https://dejure.org/2021,7743)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.04.2021 - 2 L 81/19 (https://dejure.org/2021,7743)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. April 2021 - 2 L 81/19 (https://dejure.org/2021,7743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die straßenrechtliche Anordnung der Entfernung der auf ihrem Grundstück befindlichen Poller

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 3 L 32/09

    Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    Die Berufung ist nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 16. Januar 2004 - 2 L 491/02 - sowie von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen Anhalt vom 23. November 2011 - 3 L 32/09 - zuzulassen.

    b) Soweit die Klägerin auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen Anhalt vom 23. November 2011 - 3 L 32/09 - verweist, arbeitet sie ebenfalls keine divergierenden Rechtssätze heraus.

    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene Entscheidung über die Öffentlichkeit einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (äußerst geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 30; Urteil vom 23. November 2011 - 3 L 32/09 - juris Rn. 24).

    Hierbei ist das Verwaltungsgericht offenbar davon ausgegangen, dass für die Einstufung als öffentliche Straße die zugelassene, gebilligte oder geduldete tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung, dem 31. Juli 1957, entscheidend sei (vgl. OVG LSA, Urteil vom 23. November 2011 - 3 L 32/09 - a.a.O. Rn. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2004 - 2 L 491/02

    Widmung durch Bebauungsplan nur wirksam, wenn die Straße zugleich klassifiziert

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    Die Berufung ist nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 16. Januar 2004 - 2 L 491/02 - sowie von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen Anhalt vom 23. November 2011 - 3 L 32/09 - zuzulassen.

    a) Soweit die Klägerin auf den Beschluss des Senats vom 16. Januar 2004 - 2 L 491/02 - Bezug nimmt, bleibt unklar, weshalb das Verwaltungsgericht von dieser Entscheidung abgewichen sein soll.

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils sind dann begründet, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    a) Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet das den Zulassungsantrag prüfende Gericht, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene Entscheidung über die Öffentlichkeit einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (äußerst geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 30; Urteil vom 23. November 2011 - 3 L 32/09 - juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 2 S 1265/12

    Rüge der Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    Bei Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung als tatsächliche Grundlage eines Urteils (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist von einer schlüssigen Gegenargumentation jedoch erst dann auszugehen, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, oder wenn die vom Erstrichter vorgenommene Sachverhaltswürdigung im Lichte der Begründung des Zulassungsantrags fragwürdig erscheint (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 - juris Rn. 7; VGH BW, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 S 1265/12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2013 - 8 B 23.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das übergeordnete Oberverwaltungsgericht oder ein anderes der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellt hat, genügt den Anforderungen an eine Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 8 B 23.13 - juris Rn. 7 zur Revisionszulassung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 4 L 138/10

    Aufklärungspflichtverletzung und Darlegungsanforderungen bei der Geltendmachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    Bei Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung als tatsächliche Grundlage eines Urteils (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist von einer schlüssigen Gegenargumentation jedoch erst dann auszugehen, wenn gute Gründe dafür aufgezeigt werden, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung mit Blick auf eine entscheidungserhebliche Tatsache von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, oder wenn die vom Erstrichter vorgenommene Sachverhaltswürdigung im Lichte der Begründung des Zulassungsantrags fragwürdig erscheint (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 - juris Rn. 7; VGH BW, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 S 1265/12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 10 A 292/19
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz aufgezeigt werden, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in einer Entscheidung eines der in der Vorschrift genannten Gerichte in Widerspruch steht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 10 A 292/19 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23

    Informationszugangsanspruch; rechtliches Gehör

    Eine Abweichung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (Beschluss des Senats vom 6. April 2021 - 2 L 81/19 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2022 - 2 L 21/20

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einer Solarthermieanlage; Verhältnis von

    Die divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt werden und die entscheidungstragende Abweichung muss darauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 6. April 2021 - 2 L 81/19 - juris Rn. 8, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Eine Abweichung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (Beschluss des Senats vom 6. April 2021 - 2 L 81/19 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 2 L 90/21

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Wohnung in einem ansonsten zur

    Eine Abweichung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (Beschluss des Senats vom 6. April 2021 - 2 L 81/19 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2023 - 2 L 49/22

    Baugenehmigung für zwei Werbetafeln

    Eine Abweichung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (Beschluss des Senats vom 6. April 2021 - 2 L 81/19 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22

    Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße

    Daraus geht lediglich hervor, dass die Widmung zum Gemeingebrauch konkludent erfolgen konnte und insoweit auch die tatsächliche geduldete Nutzung ausreichte (BVerwG, Urteil vom 30. Februar 2002 - 8 C 24.01 - juris; ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - juris Rn. 66; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. August 2010 - OVG 1 B 3.10 - juris Rn. 22; OVG LSA, Urteile vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 31.; vom 20. Oktober 2010 - 3 L 156/09 - juris Rn. 33; vom 23. November 2011 - 3 L 32/09 - juris Rn. 25 und Beschuss vom 6. April 2021 - 2 L 81/19 - juris Rn. 15 [bei dem von der Beklagten darüber hinaus aufgezählten Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2015 - 2 L 173/13 - geht es um die hier nicht erhebliche Frage der Voraussetzungen einer betrieblich-öffentlichen Straße]).
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